Teilnahmebedingungen
INNERGROUND – Urban Dance Collective e.V.
1. Mitgliedschaft
Die Teilnahme am Training erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein INNERGROUND – Urban Dance Collective e.V.
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ermöglicht die Teilnahme an den angebotenen Trainingseinheiten entsprechend des gewählten Beitragsmodells.
2. Beiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Die Beiträge werden monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Die Beiträge sind unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Training zu entrichten.
3. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
Die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) an:
info@innerground-dancecollective.de
4. Trainingsbetrieb
Der reguläre Trainingsbetrieb findet wöchentlich statt.
Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein reguläres Training statt.
Darüber hinaus bietet der Verein im Jahresverlauf ergänzende Trainingsangebote (z. B. Workshops, Extratrainings) sowie Auftritte und Veranstaltungen an.
Diese zusätzlichen Angebote sind Bestandteil des Vereinslebens und führen im Jahresverlauf zu einem erweiterten Trainings- und Erfahrungsumfang.
Ein Anspruch auf Nachholung einzelner Trainingseinheiten besteht grundsätzlich nicht.
5. Krankheit und Ausfall von Teilnehmenden
Bei krankheitsbedingtem Ausfall oder sonstiger Verhinderung der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
Dies gilt auch für längerfristige Ausfälle.
Teilnehmende haben jedoch die Möglichkeit, nach Absprache freiwillig an anderen geeigneten Trainingseinheiten teilzunehmen, sofern dies organisatorisch möglich ist.
6. Aufsicht und Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei minderjährigen Teilnehmenden besteht eine Aufsichtspflicht ausschließlich während der jeweiligen Trainingszeiten.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten des Trainingsraums und endet mit dessen Verlassen nach Trainingsende.
Außerhalb der Trainingszeiten, insbesondere vor Beginn und nach Ende des Trainings, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
Bei Veranstaltungen und Auftritten wird die Aufsicht im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten gewährleistet. Eine lückenlose Beaufsichtigung kann jedoch nicht jederzeit sichergestellt werden.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden haftet der Verein nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Trainings, Workshops, Auftritten und Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Diese werden für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet, insbesondere für:
Website
Social Media (z. B. Instagram, Facebook)
Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
8. Umgang mit Räumlichkeiten und Eigentum
Die Trainingsräume sowie das zur Verfügung gestellte Equipment sind pfleglich zu behandeln.
Alle Teilnehmenden sind dazu angehalten, die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu hinterlassen sowie den Anweisungen der Trainer:innen Folge zu leisten.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Räumlichkeiten, Einrichtung oder Equipment haftet der/die Verursacher:in.
Bei minderjährigen Teilnehmenden haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Abholung minderjähriger Teilnehmender
Minderjährige Teilnehmende sind nach Ende des Trainings zeitnah abzuholen.
Außerhalb der Trainingszeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
10. Geltung weiterer Regelungen
Es gilt die jeweils aktuelle Beitragsordnung sowie die im Mitgliedsantrag vereinbarten Bedingungen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


